Baukran-Vermietung

Wir vermieten Baukrane mit Ausladungen von 18 bis 40 Metern und setzen dabei bewusst auf bewährte, zuverlässige Technik. In unserem Mietpark stehen hochwertige Krane der Hersteller Cadillon, Cibin, Potain und Peiner zur Verfügung.

Zu jedem Mietkran gehört standardmäßig eine Hetronic Funkanlage, die eine komfortable, sichere und präzise Bedienung ermöglicht. So behalten Ihre Kranführer jederzeit die volle Kontrolle – auch unter anspruchsvollen Einsatzbedingungen.

Dank unseres hochmobilen Unimogs können wir die Krane auch auf engen, schwer zugänglichen oder unwegsamen Baustellen präzise rangieren und optimal positionieren. Dadurch verkürzen sich Rüstzeiten und Ihr Bauablauf bleibt im Zeitplan.

Wir übernehmen für Sie den kompletten Ablauf – von Transport über Montage bis hin zur Demontage. Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand und profitieren von klarer Kommunikation, festen Ansprechpartnern und maximaler Effizienz.

Um Ausfälle zu vermeiden und höchste Sicherheit zu gewährleisten, warten und prüfen wir unsere Krane regelmäßig und sehr sorgfältig. Nur technisch einwandfreie Geräte gehen in die Vermietung. Der Baukranverleih ist seit über 35 Jahren unser Kerngeschäft – diese Erfahrung fließt in jedes Projekt ein.

Weitere Informationen

Der Betrieb eines Baukranes bei winterlichen Bedingungen und Minusgraden erfordert erhöhte

Aufmerksamkeit. Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten sowie Personen-

und Sachschäden zu vermeiden beachten Sie bitte folgende Punkte:

  1. Endschalter, Hubbewegungen und Abstellen des Baukrans
    • Endschalter sind Schutzeinrichtungen und keine Arbeitsschalter.
    • Der Kran darf niemals bewusst in Abschaltpositionen gefahren und abgestellt werden
    • Besonders im Winter können Endschalter und Bauteile festfrieren, was zu Fehlfunktionen führen kann.

Deshalb gilt:

  • Nicht ganz an die Endschalter fahren.
  • Am Vorabend immer ausreichend Spielraum zum oberen Hubendschalter lassen, sodass als erste Bewegung am nächsten Morgen „Hub auf“ gefahren werden kann.
    → Dadurch können sich festgefrorene Hubseilrollen lösen.
  • Bei Arbeitsschluss die Laufkatze nah, aber nicht bis zum Endschalter, an den Kran heranfahren.
  1. Hubseil, Haken und Hubseiltrommel
    • Durch Schnee und Eis können sich Eiskristalle am Hubseil bilden, die sich in den Hubseilrollen sammeln und festfrieren.

Besonders beim ersten Anfahren am Morgen kann es vorkommen, dass:

  • der Haken festgefroren ist
  • sich das Seil weiter abwickelt
  • es zu Seilgewirr auf der Hubseiltrommel kommt

Dies kann zu erheblichen Schäden am Hubseil führen.

Deshalb gilt:

  • Die erste Bewegung des Krans muss immer „Hub auf“ sein.
  • Nicht mit der Laufkatze fahren, bevor sichergestellt ist, dass Hubseil, Haken und Seilrollen frei beweglich sind.
  • Beim ersten „Hub ab“ immer das Hubseil, den Haken und die Hubseiltrommel beobachten, um sicherzustellen, dass nichts festgefroren ist.
  • Erste Hubbewegungen langsam und aufmerksam durchführen.
  • Das Hubseil muss sich jederzeit sauber auf- und abwickeln und dabei immer unter Spannung stehen, um Seilgewirr und Seilschäden zu vermeiden.
  1. Schnee auf dem Ausleger

Befindet sich eine größere Menge Schnee auf dem Ausleger, muss dieser vor Arbeitsbeginn entfernt

werden.

Vorgehensweise:

  • Zuerst ein leichtes Gewicht anhängen
  • Die Laufkatze über den gesamten Ausleger fahren
    Das Gewicht hilft, den Schnee vom Ausleger zu lösen

Vorgang ggf. mehrmals wiederholen, bis der Ausleger größtenteils schneefrei ist.

Wichtig:

  • Es dürfen sich keine Personen, Maschinen oder empfindlichen Gegenstände unter dem Ausleger befinden.
  • Durch herabfallenden Schnee und Eiszapfen können erhebliche Personen- und Sachschäden entstehen.
  1. Allgemeine Kontrolle
  • Der Baukran ist im Winterbetrieb grundsätzlich sorgfältig zu prüfen, insbesondere:
  • Hubseil
  • Seilrollen
  • Endschalter ( Vom Anfahren raten wir ab. Diese können in Abschaltpositon hängen bleiben. )
  • Bremsen und Bewegungen

Auffälligkeiten sind sofort zu melden und der Kran darf bei Unsicherheit nicht weiter betrieben werden.

Haftung bei Nichtbeachtung

Bei Nichtbeachtung der oben genannten Punkte sowie der daraus resultierenden Fehlbedienung des Baukrans können erhebliche Sachschäden entstehen.

Wenn Schäden entstehen, die auf eine unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, werden alle Reparaturen dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt. Der Mieter muss alle Kosten tragen. Es werden von uns auch keine Kosten für ein Ersatzgerät übernommen.

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Bevor wir Ihnen einen Baukran zur Vermietung stellen, besichtigen wir den Einsatzort Persönlich mit

Ihnen, jedoch können Sie sich davor schon mit folgenden Punkten auseinandersetzen:

  1. Zufahrt und Verkehrssicherung
    • Kranplatz
    • Freie Zufahrt für LKW mit Baukran zur Baustelle und zum Kranplatz.
    • Die Zufahrt muss verdichtet sein und je nach Baukrantyp die Achslast des Krans und der Zugmaschine tragen (bis zu 13 t Achslast).
  2. Kranplatz
    • Bereitstellung eines ebenen, vorgegebenen Kranplatzes.
    • Nachweislich ausreichende Tragfähigkeit für den Stellplatz.
    • Sicherheitsabstände zu Gruben, Böschungen, anderen Kranen, Bäumen, Stromleitungen und Gebäuden sind einzuhalten.
    • Möglichst alle Stromleitungen, Bäume und Telefonleitungen aus dem Arbeitsbereich entfernen.
  3. Stromversorgung
    • Stromanschluss bestenfalls im Umkreis von 5 – 10 m zum Kran. ( Stromgenerator, Kabel und Baustromverteilerkasten sind bei uns Mietbar)
    • Stromversorgung ausreichend absichern, immer mit FI-Schutzschalter Typ B 30 mA
    • Ausreichende Stromzuleitung nach Absprache und vorgegebenem Kabelquerschnitt verwenden (je nach Baukrantyp).
    • Je nach Einsatzort ggf. Genehmigung beim Energieversorger einholen (kann nach Aufforderung auch durch uns durchgeführt werden).
  4. Arbeitsraum
    • Genügend Platz an der Montagestelle für Personal und Geräte.
    • Montage- und Demontagearbeiten müssen ohne Behinderung und zügig durchgeführt werden können.

Alle oben genannten Punkte sind allgemein gehalten und können je nach Baukrantyp und Einsatzort stark abweichen. Auf alles wird bei der Baustellen Besichtigung eingegangen, damit es nicht zu Komplikationen bei Transport oder Montage des Baukranes kommt.

Auszug aus den VBG-Vorschriften Nr.9 für Turmdrehkranführer

L B B – SCHULUNGSZENTRUM BURGTHANN Krane und Kranbetrieb

Stoffgebiet 10
Krane und Kranbetrieb

10.13 Grundregeln für den Kranbetrieb

10.13.1 Welche Überprüfung muss der Kranführer täglich bei Arbeitsbeginn (Inbetriebnahme) vornehmen?

  1. Gleisanlage durch Inaugenscheinnahme (nur bei Gleisfahrwerk)
  2. Stromzuführungskabel durch Inaugenscheinnahme
  3. FI-Schalter im Baustellenverteiler durch Prüfknopf
  4. Seile und Ketten durch Bremslüftspiel von Hand prüfen
  5. Bremse und Bremslüftspiel von Hand prüfen
  6. Bremslüftmutter am Schwenkmotor lösen (Bei LIEBHERR K Kranen Bremslüfthebel Entriegeln)
  7. Hupe durch Probe
  8. Notenschalter durch Anfahren
  9. Lastanheben durch Probe
  10. Bremslüfter und Bremswirkung aller Bremsen durch Probefahrt
  11. Nach Betriebsanleitung Kran Abschmieren
  12. Erdung Überprüfen

10.13.2 Welche Sicherheitsmaßnahmen muss der Kranführer bei Arbeitsschluss Bzw. vor längeren Betriebspausen treffen ?

  1. Last absetzen und aushängen
  2. Lasthaken Hochziehen
  3. Ausleger in Horizontale Stellung bringen und in Windrichtung drehen
  4. Darauf achten, dass der Ausleger nicht an Gebäude, Gerüste oder ähnlichem anschlagen kann (evtl. Ausleger herablassen und Kran abspannen)
  5. Schwenkwerk frei machen (Bremslüftmutter am Schwenkmotor leicht Handfest anziehen, dabei Schwenkbremse herausschwenken)
  6. Schienenzangen anlegen (Nur Bei Gleisfahrwerk)
  7. Strom abschalten
  8. Krankontrollbuch führen

10.13.3 Was ist beim Kranbetrieb grundsätzlich verboten ?

  • Schrägzug
  • Lasten verschieben
  • Festsitzende Lasten losreißen
  • Lasten schleifen
  • Personen ohne Anzeige bei der zuständigen BG befördern
  • Überlastsicherung verstellen
  • Kontern (außer bei Liebherr K Kranen mit Turbokupplung im Schwenkwerk)
  • Unkontrolliert fahren (z.B. bei Windgeschwindigkeiten über 72 km/h)

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